funkentstören

funkentstören
fụnk|ent|stö|ren <sw. V.; hat; meist im Inf. u. im 2. Part. gebr.>:
Funkstörungen durch bestimmte Maßnahmen (z. B. Verwendung von Kondensatoren an der Störquelle) ausschalten od. verringern:
Kraftfahrzeuge f.

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fụnk|ent|stö|ren <sw. V.; hat; meist im Inf. u. im 2. Part. gebr.>: Funkstörungen durch bestimmte Maßnahmen (z. B. Verwendung von Kondensatoren an der Störquelle) ausschalten od. verringern: Kraftfahrzeuge f.; Die Zündanlagen von Ottomotoren ... müssen funkentstört sein (Straßenverkehrsrecht, StVZO 187).

Universal-Lexikon. 2012.

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